Wer braucht eine Betreuung?
Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§1896 Abs. 1 BGB) und demzufolge auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.
Aufgabenbereiche des Betreuers
Aufgabenbereiche sind in der Praxis u. a.